Urlaubsrechner Österreich
Vollzeit ↔ Teilzeit

Rechnen Sie Ihren Urlaub schnell und einfach zwischen verschiedenen Anstellungsverhältnissen mit unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitsstunden und Tagen pro Woche um.

Ihre Eingaben

Bitte geben Sie Ihren aktuellen Urlaubsstand an – wahlweise in Wochen, Tagen oder Stunden – sowie die Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche und Ihre wöchentliche Arbeitszeit in Stunden für das aktuelle sowie das neue Anstellungsverhältnis.

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Urlaubsanspruch bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

Das müssen Sie in Österreich wissen.

Ein Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung wirft häufig Fragen zum verbleibenden Urlaubsanspruch auf. Wie wird unverbrauchter Urlaub aus einer Teilzeitphase an die neue Arbeitszeit angepasst? Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten:

Gesetzliche Grundlage

In Österreich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 5 Wochen Urlaub pro Jahr (30 Werktage). Dieser Anspruch bleibt unabhängig von der Arbeitszeit bestehen, muss jedoch an die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage angepasst werden.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin, die 3 Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 15 Arbeitstage Urlaub (5 Wochen x 3 Arbeitstage).

Aufwertung bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

Wenn ein Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses von Teilzeit auf Vollzeit wechselt, muss unverbrauchter Urlaub aus der Teilzeitphase aufgewertet werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass der Urlaubsanspruch immer auf den Erholungszeitraum in Wochen bezogen wird.

Das bedeutet:

Ein Resturlaub von 6 Tagen bei einer 3-Tage-Woche (entspricht 2 Wochen) wird bei einer Umstellung auf eine 5-Tage-Woche in 10 Tage umgerechnet, da 2 Wochen Urlaub in der Vollzeitphase 10 Arbeitstagen entsprechen.

Abwertung bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

Wenn ein Arbeitnehmer von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wechselt, wird der unverbrauchte Urlaub aus der Vollzeitphase entsprechend der neuen Arbeitszeit reduziert. Entscheidend ist, dass der Urlaubsanspruch weiterhin den ursprünglichen Erholungszeitraum in Wochen widerspiegelt.

Das bedeutet:

Ein Resturlaub von 10 Tagen bei einer 5-Tage-Woche (entspricht 2 Wochen) wird bei einer Umstellung auf eine 3-Tage-Woche in 6 Tage umgerechnet, da 2 Wochen Urlaub in der Teilzeitphase 6 Arbeitstagen entsprechen.

Fazit

Der Urlaubsanspruch in Wochen bleibt über die Dauer eines Arbeitsverhältnisses konstant, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei Änderungen des Arbeitszeitausmaßes ist es jedoch entscheidend, die verbleibenden Urlaubsansprüche in Tagen bzw. Stunden korrekt umzuwerten. Dies gewährleistet eine faire und gesetzeskonforme Behandlung von Arbeitnehmern.

Detailierte Infos dazu finden Sie unter WKO - Urlaubsanspruch bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit.

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