Arbeitszeiterfassung in Österreich: gesetzeskonform nach dem Arbeitszeitgesetz
§ 26 Arbeitszeitgesetz verlangt Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Pausen jedes Arbeitnehmers. time cockpit erfasst sie lückenlos, erkennt Verstöße automatisch und liefert den Stundenzettel fürs Arbeitsinspektorat.
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Entwickelt und betreut in Leonding, Österreich. Support auf Deutsch direkt vom Produktteam.
Was das Arbeitszeitgesetz von Ihnen verlangt (§ 26 AZG)
Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Betriebe in Österreich, unabhängig von Größe und Branche. Das sind die Regeln in Kurzform.
Was aufzeichnen
Beginn, Ende und Pausen der täglichen Arbeitszeit, für jeden Arbeitnehmer. Ein Dienstplan reicht nicht, es zählt die tatsächliche Arbeitszeit. Im Homeoffice genügt die Tagesarbeitszeit (§ 26 Abs. 3 AZG).
Wer betroffen ist
Alle Betriebe und alle Arbeitnehmer, auch Teilzeit und geringfügig Beschäftigte. Ausgenommen sind nur wenige Gruppen wie leitende Angestellte. Mitarbeiter dürfen selbst erfassen, der Arbeitgeber kontrolliert (§ 26 Abs. 2 AZG).
1 Jahr aufbewahren
Mindestens ein Jahr, für Lenker 24 Monate. Das Arbeitsinspektorat darf jederzeit Einsicht verlangen, Mitarbeiter eine monatliche Übermittlung ihrer Aufzeichnungen.
Bis 1.815 EUR pro Mitarbeiter
Strafen nach § 28 AZG: 20 bis 436 EUR bei mangelhaften, 72 bis 1.815 EUR bei fehlenden Aufzeichnungen, je Arbeitnehmer. Ohne Aufzeichnungen sind Verfallsfristen für Überstunden gehemmt (§ 26 Abs. 9 AZG).
Alle Details, Quellen und Praxisfragen finden Sie im Artikel Arbeitszeiterfassungspflicht in Österreich.
Keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Österreichische Unternehmen erfüllen die Zeiterfassungspflicht mit time cockpit
Drei Kunden aus Österreich erzählen im Interview, wie sie Arbeitszeit, Projektzeit und Arbeitsrecht unter einen Hut bringen.
Es gilt, arbeitsrechtliche Themen sehr genau einzuhalten: die tägliche Maximalarbeitszeit, Pausenregelungen, Wochenarbeitszeit. All diese Sachen, was man früher mit Excel gemacht hat, das läuft heute professionell mit time cockpit. Das schafft für mich als Unternehmer viel Freiheit, das funktioniert einfach und unkompliziert.

IMC, IT-Systemhaus aus Linz
Flexible Arbeitszeiten mit Gleitzeitkonto, Höchstarbeitszeit und Pausen im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz.

Solvion, IT-Dienstleister
Arbeitszeit und Projektzeit in einem System, angebunden an Microsoft Business Central statt manueller Doppelerfassung.

LeaseMyBike, Dienstrad-Plattform
Vier Unternehmen in einer Holding: Arbeits- und Projektzeiten erfasst, Monatsabrechnung mit wenigen Klicks.
So erfüllen Sie die Zeiterfassungspflicht mit time cockpit
Jede Anforderung aus dem Arbeitszeitgesetz hat in time cockpit eine passende Funktion. Ohne Zusatzmodule, ohne Excel.
Beginn, Ende und Pausen lückenlos dokumentieren
time cockpit unterstützt die gängigen österreichischen Arbeitszeitmodelle inklusive historischer Speicherung. Sollstunden lassen sich pro Tag und Mitarbeiter konfigurieren. Auf dem digitalen Stundenzettel stehen Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Urlaube, Feiertage, Zeitguthaben und Homeoffice-Tage übersichtlich beisammen.
Die Arbeitszeitgrenzen für Österreich sind vorkonfiguriert. Überschreitungen der Höchstarbeitszeit oder nicht eingehaltene Ruhezeiten erkennt time cockpit automatisch und meldet sie, bevor daraus ein Problem wird. Mehr dazu in der Dokumentation zu Arbeitszeitregelungen.
Österreichische Besonderheiten: Homeoffice-Pauschale, Feiertage, Zeitausgleich
Homeoffice-Tage werden erfasst, ausgewertet und erscheinen auf dem Stundenzettel. Das ist die Grundlage für die Homeoffice-Pauschale. Die österreichischen Feiertagskalender sind integriert und lassen sich je Bundesland und Branche anpassen.
Zeitausgleich, Gleitzeitkonten und Sonderurlaube wie Umzug oder Hochzeit sind so konfiguriert, dass sie das Urlaubskonto nicht belasten.
Mehr als Pflicht: Projektzeiten und Abrechnung aus denselben Daten
Wer Arbeitszeiten ohnehin erfassen muss, kann sie auch nutzen. time cockpit ordnet jede Stunde minutengenau einem Kunden, Projekt und einer Tätigkeit zu. Der Activity Tracker zeichnet Aktivitäten am Rechner auf und erspart das Nachtragen.
Daraus entstehen Rechnungen nach österreichischen Vorgaben, Leistungsnachweise für Kunden und Auswertungen zu Projektkosten und Auslastung.
Aufbewahrung und Einsicht: revisionssicher in der EU-Cloud
Alle Aufzeichnungen bleiben historisch abrufbar, weit über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von einem Jahr hinaus. Stundenzettel lassen sich jederzeit exportieren und drucken, etwa für das Arbeitsinspektorat. Mitarbeiter sehen ihre eigenen Zeiten laufend selbst.
time cockpit wird in Rechenzentren von Microsoft Azure in Europa betrieben. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach DSGVO liegt bereit.
Zeiterfassungssoftware aus Österreich: entwickelt in Leonding, betrieben in der EU
time cockpit wird von der software architects gmbh in Leonding bei Linz entwickelt und in Rechenzentren von Microsoft Azure in Europa betrieben. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach DSGVO gehört dazu.
Österreichische Regeln sind bei uns Standard und kein Customizing: Feiertage je Bundesland, Homeoffice-Pauschale, Zeitausgleich, Gleitzeitkonten und die Arbeitszeitgrenzen des AZG sind vorkonfiguriert.
Der Support läuft auf Deutsch und direkt über das Produktteam. Wer eine Frage zur Einrichtung hat, schreibt den Entwicklern, nicht einem Callcenter.
Zeiterfassungspflicht erfüllen, bevor das Arbeitsinspektorat fragt
Beginn, Ende und Pausen sauber erfasst, Verstöße automatisch erkannt, Stundenzettel jederzeit exportierbar.
Testen Sie time cockpit 30 Tage kostenlos. Die Einrichtung dauert einen Nachmittag, die Beratung dazu gibt es auf Deutsch.
Für Teams bis 10 Benutzer 29,90 EUR im ersten Jahr, danach 10,85 EUR pro Benutzer und Monat. Täglich kündbar. Alle Preise
FAQ: Arbeitszeiterfassung und Zeiterfassungspflicht in Österreich
Ist Zeiterfassung in Österreich Pflicht?
Ja. § 26 Arbeitszeitgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber in Österreich, die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Das gilt für alle Betriebsgrößen und Branchen. Ausgenommen sind nur wenige Gruppen, etwa leitende Angestellte.
Was muss aufgezeichnet werden?
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen jedes Arbeitnehmers. Bei selbstbestimmter Arbeitszeit und Arbeitsort, etwa im Homeoffice, genügt die Aufzeichnung der Tagesarbeitszeit.
Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?
Mindestens ein Jahr, für Lenker 24 Monate. time cockpit hält die Aufzeichnungen unbegrenzt vor, sodass sie auch später noch abrufbar und exportierbar sind.
Welche Strafen drohen bei fehlender Zeiterfassung?
Nach § 28 AZG drohen 20 bis 436 EUR für mangelhafte und 72 bis 1.815 EUR für fehlende Aufzeichnungen, jeweils pro Arbeitnehmer. Zusätzlich sind die Verfallsfristen für Überstundenansprüche gehemmt, solange keine Aufzeichnungen vorliegen.
Reicht Excel oder ein Dienstplan?
Ein Dienstplan reicht nicht, weil er die geplante und nicht die tatsächliche Arbeitszeit zeigt. Excel ist rechtlich möglich, Kontrolle, monatliche Übermittlung an Mitarbeiter und Aufbewahrung sind damit aber manuelle Arbeit. Für den Einstieg gibt es unseren kostenlosen Stundenzettel-Generator.
Dürfen Mitarbeiter ihre Zeiten selbst erfassen?
Ja. Der Arbeitgeber darf die Aufzeichnung an die Mitarbeiter übertragen, muss sie aber anleiten und regelmäßig kontrollieren. In time cockpit erfassen Mitarbeiter ihre Zeiten selbst, Vorgesetzte prüfen den Stundenzettel.
Erkennt time cockpit Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz automatisch?
Ja. Die Arbeitszeitgrenzen für Österreich sind vorkonfiguriert. Überschreitungen der Höchstarbeitszeit und nicht eingehaltene Ruhezeiten werden automatisch markiert und gemeldet.
Was kostet gesetzeskonforme Zeiterfassung für kleine Teams?
Das Starter-Paket kostet 29,90 EUR im ersten Jahr für Teams bis 10 Benutzer, danach 10,85 EUR pro Benutzer und Monat. Sie können time cockpit 30 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.

